Wie sicher ist die E-Mail?

Eine abgesendete Email gilt nicht automatisch als zugestellt. Der Zugang einer Email ist nach einem aktuellen Urteil des LAG Köln – 4 Sa 315/21 – vom Versender darzulegen und zu beweisen.

Allein die Absendung der Email begründet noch keinen Anscheinsbeweis für den tatsächlichen Zugang beim Empfänger.
Dass eine Nachricht nicht ankommt ist, wie auch bei einfacher Post, technisch möglich. Da der Versender die Art der Übermittlung der Willenserklärung gewählt hat, trägt er damit auch das Risiko, wenn eine Nachricht nicht ankommt. Um dieses Risiko zu vermeiden, hat der Versender die einfache Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern.

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muß nach § 623 BGB immer in Schriftform erfolgen, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das heißt also: Kündigungen, die per E – Mail , Fax, E -Postbrief, SMS, WhatsApp oder ähnlichem erfolgen, sind unwirksam. Auch eine mündliche Kündigung ist rechtlich nicht erlaubt.