Arbeitgeber & Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei in Moers hat gleich zwei Spezialisten in Sachen Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Erwin Blättermann blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsrecht zurück.

Rechtsanwältin Martina Kelp ist zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Wir beraten Unternehmen seit Jahren erfolgreich in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Eine Auswahl unserer Leistungen für Arbeitgeber:

  • Ausarbeitung, Auslegung und Überprüfung von Arbeitsverträgen anhand der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Nach unserer Erfahrung arbeiten Arbeitgeber häufig jahrelang mit zum Teil unwirksamen Klauseln in den Anstellungsverträgen. So nutzen sie nicht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Umsetzung, der für den Arbeitgeber vorteilhaften Regelungen, etwa Verfall- oder Ausschlussklauseln unter Berücksichtigung der Regelungen zum Mindestlohn. Hier empfiehlt sich die Prüfung durch einen Experten.

  • Zusammenarbeit mit Betriebsräten

Rechtsanwalt Erwin Blättermann war bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsänderungen, Abschlüssen von Betriebsvereinbarungen und Durchführung von Einigungsstellen-Verfahren tätig. Hierbei kann er auf jahrelange und besondere Erfahrungen im Umgang mit Betriebsräten und bei der Verhandlung im Einigungsstellenverfahren zurückblicken.

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Ausspruch von Kündigungen; betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt

Die Angabe eines Kündigungsgrundes im Kündigungsschreiben ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, außer der Arbeitnehmer verlangt über eine entsprechende Auskunft. Betriebs-, verhaltens- oder personenbedingte Kündigungsgründe bringen jedoch bestimmte Voraussetzungen mit sich.

Die Kanzlei Kelp & Blättermann berät Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, sowie weitergehender Schritte zur Vermeidung von Abfindungszahlungen und der Kündigungsschutz besonderer Personengruppen.

  • Vereinbarung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen

Die Rechtsanwälte Martina Kelp und Erwin Blättermann haben Unternehmen erfolgreich bei arbeitsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen beraten und vertreten. Deren Umsetzung führte zu betriebsbedingten Kündigungen (auch in Massenverfahren), Betriebsänderungen, sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bis hin zu Einigungsstellenverfahren.

  • Betriebsübergänge nach § 613a BGB

Besondere Erfahrungen besitzen beide Rechtsanwälte bei der Planung, Durchführung und Abwicklung von Betriebsübergängen. Dabei steht im Vordergrund der Beratung für den Arbeitgeber häufig auch die Maßnahmen zur Vermeidung von Betriebsübergängen.

Vor der Durchführung eines Betriebsüberganges erläutern unsere Anwälte die rechtlichen Konsequenzen, sowie die Verpflichtung der Fortführung von Tarifverträgen oder betrieblichen Altersversorgungen zur Vermeidung von kostenintensiven Übernahmen.

  • Compliance im Arbeitsrecht

Unsere Anwälte helfen Unternehmen bei der Umsetzung von Compliance im Arbeitsrecht.

Dabei geht es um die Umsetzung von Compliance-Zielen und Bindung der Mitarbeiter an diese durch Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstoß gegen strafbewehrte Verletzung von Verpflichtungen aus dem Arbeitsrecht.

  • Führungskräfte

Führungskräfte berät die Kanzlei Kelp & Blättermann insbesondere bei der Verhandlung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen, sowie bei der Auseinandersetzung in Haftungsfragen.