Ständig krank? Geht das?

Bei unzumutbaren Fehlzeiten ist es dem Arbeitgeber nicht verboten, krankheitsbedingt zu kündigen. Unzumutbar sind Fehlzeiten über sechs Wochen, entweder verteilt oder am Stück, im Jahr.
Zusätzlich muss eine ärztliche Prognose bescheinigen, dass auch in Zukunft mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist. Wenn dies der Fall ist und der Arbeitgeber keine erhöhte Rücksichtspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer (Dauer des Arbeitsverhältnisses und Alter des Arbeitnehmers) trifft, kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt gekündigt werden.