Fristlose Kündigung nach Weitergabe vertraulicher Email

Wer unbefugt offensichtlich vertrauliche Emails des Vorgesetzten liest, davon Kopien anfertigt und diese dann an Dritte weitergibt, riskiert eine fristlose Kündigung. Auch der berechtigte Zugriff auf den Dienstcomputer rechtfertigt diese Handlung nicht.
Die unbefugte Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten bewertete das LAG Köln, Urt. v 02.11.2021- 4 Sa 290/21 als einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sah das Gericht als unwiederbringlich zerstört an.