×
  • Startseite
  • Kanzlei
    • Virtueller 360°-Rundgang
    • Leitsätze unserer Arbeit
    • Rechtsanwältin Kelp
    • Rechtsanwalt Blättermann
    • Ursula Noch
    • Der Bienenstichfall
    • Kooperationspartner
  • Terminvereinbarung
  • Kontakt
    • Impressum
    • Kontaktformular
    • Standorte
  • Arbeitnehmer & Arbeitsrecht
  • für Arbeitgeber
  • Aktuelle Meldungen
  • Publikationen
  • Themen
    • Stolperfallen
    • Rechtsirrtümer
    • Richtiges Verhalten nach der Kündigung
    • Wissenswertes über den Aufhebungsvertrag
    • Nachtarbeits- und Feiertagsarbeitszuschläge
    • Das Arbeitszeugnis
    • Wissenswertes über den Aufhebungsvertrag
  • Seminare / Vorträge
  • Sitemap
  • Sonderurlaub
02841-8804999
mail@kelp-blaettermann.de
  • Start
  • Kanzlei
    • Virtueller 360°-Rundgang
    • Leitsätze unserer Arbeit
    • Rechtsanwältin Kelp
    • Rechtsanwalt Blättermann
    • Ursula Noch
    • Der Bienenstichfall
    • Kooperationspartner
  • Terminvereinbarung
  • Kontakt
    • Standorte
    • Kontaktformular
    • Impressum

Ist die Aussage des Arbeitgebers nach Ausspruch einer Kündigung, den Arbeitnehmer nach der Krise wieder einzustellen, rechtsverbindlich?

  • Ist die Aussage des Arbeitgebers nach Ausspruch einer Kündigung, den Arbeitnehmer nach der Krise wieder einzustellen, rechtsverbindlich?

    • Mrz 23, 2020
    • By Kelp & Blättermann
    • In Allgemein, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Beendigung
    • Kommentare deaktiviert für Ist die Aussage des Arbeitgebers nach Ausspruch einer Kündigung, den Arbeitnehmer nach der Krise wieder einzustellen, rechtsverbindlich?

    Wenn der Arbeitnehmer sich nicht binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung im Klagewege gegen die Kündigung gewehrt hat, wird diese Kündigung rechtswirksam. Eine mündliche Zusage des Unternehmens, nach der Krise wieder eingestellt zu werden, wird der Arbeitnehmer in der Regel nicht beweisen können. Daher muss ein entsprechendes Schreiben des…

    Read More
    0

Weitere Informationen

  • Arbeitnehmer & Arbeitsrecht
  • für Arbeitgeber
  • Aktuelle Meldungen
  • Publikationen
  • Themen
  • Seminare / Vorträge
  • Blog
  • Sitemap

KONTAKT

KELP & BLÄTTERMANN
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
Haagstraße 4-6
47441 Moers

Telefon: (02841) 8804999


Telefax: (02841) 8875309
mail@kelp-blaettermann.de

SOCIAL MEDIA

Sie finden uns auch bei:

© 2003 – 2019 KELP & BLÄTTERMANN | Alle Rechte vorbehalten.

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum