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Jeder Beschäftigte sollte um seine Rechte wissen, wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht. Denn Sicherheits- und Gesundheitsmängel im Betrieb muss kein Beschäftigter hinnehmen. Dazu kann der Arbeitnehmer jederzeit seinen Vorgesetzten oder den Betriebsrat ansprechen. Zeigen sich diese aber uneinsichtig oder nicht einmal gesprächsbereit, besteht auch die Möglichkeit sich…
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