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Ist die Aussage des Arbeitgebers nach Ausspruch einer Kündigung, den Arbeitnehmer nach der Krise wieder einzustellen, rechtsverbindlich?
- März 23, 2020
- By Kanzlei Kelp & Blättermann
- In Allgemein, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Beendigung
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Wenn der Arbeitnehmer sich nicht binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung im Klagewege gegen die Kündigung gewehrt hat, wird diese Kündigung rechtswirksam. Eine mündliche Zusage des Unternehmens, nach der Krise wieder eingestellt zu werden, wird der Arbeitnehmer in der Regel nicht beweisen können. Daher muss ein entsprechendes Schreiben des…