Vorsicht, Stolperfallen!

„Im Bewerbungsgespräch darf unter keinen Umständen gelogen werden.“

Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist wegweisend. Hier war einer Arbeitnehmerin gekündigt worden, weil sie ihre Schwangerschaft in der Bewerbung verschwiegen hatte. Der Arbeitgeber bezichtigte sie daher der Lüge in ihrer Bewerbung und kündigte ihr umgehend. Das Bundesarbeitsgericht hat mit dieser Entscheidung die Rechtsprechung und Gesetzeslage zu Einstellungsgesprächen nachhaltig geprägt. Wie das Bundesarbeitsgericht sich zu dem Sachverhalt äußerte, können Sie hier lesen:

Leitsatz: 2 AZR 227-92 LS | Urteil: 2 AZR 227-92 U pp

Unsere Stolperfalle zu diesem Thema:

#7 „Im Bewerbungsgespräch darf unter keinen Umständen gelogen werden.“

Selbstverständlich liegt es im Interesse eines Arbeitgebers, freie Stellen mit möglichst gut dafür geeigneten Bewerbern zu besetzen. Allerdings ist sein Bestreben, in einem Bewerbungsgespräch auch sehr persönliche Informationen über den Bewerber in Erfahrung zu bringen, durch dessen Persönlichkeitsrecht begrenzt. Demnach können Fragen unzulässig sein, deren wahrheitswidrige Beantwortung negative (rechtliche) Konsequenzen für den Bewerber haben könnten.

Zulässig sind dagegen Fragen, an deren Beantwortung der Arbeitgeber ein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse besitzt. Dazu müssen sie sich auf die konkrete Tätigkeit und den zu besetzenden Arbeitsplatz beziehen, dürfen den Bewerber jedoch weder in seiner ganzen Persönlichkeit erfassen noch in seinen Intimbereich eindringen. Aus diesem Grund ist es Arbeitnehmerinnen erlaubt, unzulässige Fragen nach einer aktuellen Schwangerschaft mit einer Lüge zu beantworten, da sie sonst befürchten müssten, nicht eingestellt zu werden.

Auch Fragen bezüglich Vorstrafen und Ermittlungsverfahren sind unzulässig und dürfen falsch beantwortet werden. Handelt es sich jedoch um eine Bewerbung für die Stelle eines Kraftfahrers, so muss die Frage nach einschlägigen Straf- oder Ermittlungsverfahren wahrheitsgemäß beantwortet werden. Andernfalls kann das Arbeitsverhältnis später angefochten oder gekündigt werden.

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