Rechtsanwalt Erwin Blättermann

„Das Wichtigste ist erst einmal zuzuhören und die Fakten zusammen zu bringen – dann übernehmen wir das Steuer, mit Ruhe und Konsequenz.“

Rechtsanwalt Erwin Blättermann ist seit 1971 zunächst als Rechtsanwalt in Düsseldorf fast ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Gleichzeitig betreute er einen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband, der für ganz NRW zuständig war. Die Mitgliedsunternehmen des Arbeitsgeber- und Wirtschaftsverbandes hat Rechtsanwalt Blättermann u.a. 30 Jahre lang bei Tarifverhandlungen, zuletzt mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, beraten und unterstützt. Seine Beratungs- und Vertretungstätigkeit erstreckt sich heute auf Arbeitnehmer und bundesweit tätige Unternehmen.

Für seine Mandanten hat Rechtsanwalt Blättermann Entscheidungen und Urteile bis hin zum Bundesarbeitsgericht erstritten. Diese haben besondere Bedeutung erlangt, so auch der häufig in der Presse zitierte und vom Bundesarbeitsgericht entschiedene „Bienenstichfall“.

Jahrelange Erfahrung bei der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Arbeitsrecht

Bei der Vertretung von Arbeitnehmern im Individualrecht (z.B. Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) weiß Rechtsanwalt Blättermann die Strategien der Arbeitgeber einzuschätzen und diese Erfahrungen zu nutzen, um für den Arbeitnehmer ein optimales Ergebnis erreichen zu können.

Rechtsanwalt Erwin Blättermann ist aufgrund seiner umfassenden arbeitsrechtlichen Erfahrungen kaum eine Rechtsfrage fremd. Durch seine jahrelange arbeitsgerichtliche und außergerichtliche Vertretung in ganz Deutschland und durch sein Verhandlungsgeschick konnten für Arbeitnehmer-Mandanten bis heute Vergleiche mit entsprechend hohen Abfindungszahlungen erreicht werden.

Für Arbeitgeber-Mandanten konnte Rechtsanwalt Blättermann weiter bei Umsetzung von Umstrukturierungsmaßnahmen und Betriebsänderungen die zügige und friedliche Umsetzung bei erträglichen Kosten entsprechend den seitens des Arbeitgebers vorgegebenen Zielen realisieren.

Es empfiehlt sich für Arbeitgeber, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit kostenintensive arbeitsrechtliche Konflikte mit Arbeitnehmern und Betriebsräten vermieden werden und beabsichtigte Betriebsänderungen möglichst konfliktfrei, zügig und mit Kostenbewusstsein durchgeführt werden können.