Arbeitnehmer & Arbeitsrecht

Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.

Im Arbeitsalltag kann es zu Situationen kommen, in denen Sie sich als Mitarbeiter benachteiligt oder gar gesetzwidrig behandelt fühlen: Wie viele Urlaubstage stehen mir zu? Darf mein Chef eine Urlaubssperre verhängen? Welche Rechte habe ich nach einer Kündigung? Wie hoch fällt meine Abfindung aus? Wie reagiere ich auf eine Abmahnung? Was darf in meinem Arbeitsvertrag stehen?

Diese Fragen werden im Arbeitsrecht beantwortet, welches die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem Unternehmen regelt. Kommt es hier zu Konfliktsituationen, fehlen dem Arbeitnehmer oftmals die Kenntnisse, um sein Recht wirksam durchzusetzen. So ist dringend empfohlen rechtzeitig einen Anwalt einzuschalten, um fristgerecht zum Beispiel im Rahmen einer Kündigung in Form der Kündigungsschutzklage handeln zu können, um entweder den Arbeitsplatz zu sichern oder eine entsprechend hohe Abfindung verhandeln zu können. Nach Zugang einer Kündigung muss binnen drei Wochen eine Klage erhoben werden.

Die Kanzlei Kelp & Blättermann aus Moers ist spezialisiert darauf Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu vertreten.

Durch ihre Zusammenarbeit sowohl mit Unternehmen als auch mit seinen Mitarbeitern, kennen sich Rechtsanwalt Erwin Blättermann und Martina Kelp, Fachanwältin für Arbeitsrecht, bestens mit den Strategien der Arbeitgeber aus. Mit zusammen über 67 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht können beide regelmäßig optimale Ergebnisse für ihre Mandanten erzielen.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der Leistungen und Themenbereiche, die Ihnen die Anwälte der Kanzlei Kelp & Blättermann anbieten:

  • Ausarbeitung, Auslegung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Urlaub, Sonderurlaub, Urlaubsabgeltung
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigungen, betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen
  • Ihr Arbeitsrecht bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Ihr Arbeitsrecht bei Abfindungen, Sozialplan-Abfindungen
  • Ihr Arbeitsrecht bei Abmahnungen
  • Teilzeit- und Befristungsregelungen
  • Befristete Verträge, Zeitverträge
  • Ihr Arbeitsrecht bei Versetzung und Eingruppierung
  • Einfordern und Prüfung des Arbeitszeugnisses
  • Kündigungsschutzklage
  • Klage 3 Wochen Frist
  • Mindestlohn

ACHTUNG:  Kündigungen können auf den ersten Blick wirksam erscheinen. Bei rechtzeitiger und sorgfältiger Prüfung werden jedoch häufig Fehler festgestellt. Aufgrund der langjährigen arbeitsrechtlichen Erfahrung und Erkenntnis für Fehlerquellen gelingen es Fachanwältin Martina Kelp und Rechtsanwalt Erwin Blättermann häufig, Vergleiche mit entsprechend hohen Abfindungszahlungen auszuhandeln oder den Arbeitsplatz zu erhalten, wenn dies dem Ziel des Mandanten entspricht. Sprechen Sie offen mit uns in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Moers über Ihr Ziel.