• Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

    Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zusammen mit dem betroffenen Arbeitnehmer, der zuständigen Arbeitnehmervertretung und ggf. mit der Schwerbehindertenvertretung klären muss,…

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