Vorsicht, Stolperfallen!

„Ein kleiner Diebstahl kann nicht automatisch zur sofortigen Kündigung führen.“

Diese Entscheidung beschäftigt sich mit einer Verkäuferin eines Warenhauses, der nach einem Diebstahl gekündigt worden war. Die Arbeitnehmerin hatte eine Tasche mit 62 Flaschen Alkoholika stehlen wollen und war dabei ertappt worden. Daraufhin wurde der Frau gekündigt, wogegen sie klagte. Der Fall sorgte für unterschiedliche Rechtsauffassungen bezüglich der Rechtmäßigkeit der Kündigung, sodass der Fall schlussendlich vom Bundesarbeitsgericht entschieden werden musste:

Leitsatz: 2 AZR 36-03 LS | Urteil: 2 AZR 36-03 U pp

Unsere Stolperfalle zu diesem Thema:

#8 „Ein kleiner Diebstahl kann nicht automatisch zur sofortigen Kündigung führen.“

 

Dies ist ebenfalls nicht zutreffend, da ein Arbeitgeber heute auch wegen eines Bagatelldelikts sofort kündigen darf. Indes, ein regelrechter „Automatismus“ dafür ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Daher kann die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten (hier ein „kleiner Diebstahl“) den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt oder nicht, nicht allgemeingültig beantwortet werden. Es zeigt sich also erneut, dass es im Arbeitsrecht immer auf den Einzelfall und seine Besonderheiten ankommt.

Klar ist jedoch: Eine Kündigung ist dann berechtigt, wenn dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Und das kann auch in diesem Fall so sein.

Aber was ist überhaupt ein „kleiner Diebstahl“? Dazu müssen viele Fragen berücksichtigt werden: Wer wurde bestohlen? Gibt es eine Wertgrenze? Was für eine Persönlichkeit hat der Dieb? Besteht Wiederholungsgefahr? Gibt es Abmahnungen? Erst aus dem sich daraus ergebenden Gesamtbild kann die Antwort auf die Ausgangsfrage abgeleitet werden.

„Schnellschüsse“ im Arbeitsrecht können also durchaus mal danebengehen, und deshalb lohnt es sich immer, in diesen und anderen Fällen eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen. Denn eine unwirksame Kündigung (vgl. Kapitel 3) kann für den Arbeitgeber teuer werden und für den Arbeitnehmer zur Folge haben, dass das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine Abfindung an ihn zu zahlen ist.

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