-
Corona Kündigung
- März 23, 2020
- By Kelp & Blättermann
- In Allgemein, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Beendigung, Besonderheiten im Arbeitsverhältnis
- Kommentare deaktiviert für Corona Kündigung
Im sogenannten Kleinbetrieb, d. h. in einem Betrieb mit weniger als zehn (Vollzeit) Mitarbeitern, ist eine ordentliche d. h. fristgemäße Kündigung eines Arbeitsverhältnisses meist rechtlich zugelassen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung kommt dagegen auch in Zeiten des Corona-Virus nicht in Betracht, jedenfalls nicht aus betriebsbedingten Gründen. Auch nicht, wenn der Arbeitgeber…