Mobbing am Arbeitsplatz

Jeder achte Erwerbstätige ist oder war schon einmal von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen. Dies geht aus einer aktuellen Statistik der Rheinischen Post[1] hervor.

Die Anwendungsformen und Methoden des Mobbings sind dabei vielfältig und folgen einem System:

  • Demütigungen
  • Beleidigungen
  • Zuweisung von unter dem Niveau liegenden Arbeitsaufgaben
  • Ausgrenzung und Isolierung
  • Sexuelle oder rassistische Anspielungen
  • Verunsicherungen

Der Arbeitgeber ist seinen Mitarbeitern zur Fürsorge verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 242 BGB. Aus diesem Grund ergibt sich auch die zwingende Pflicht des Arbeitgebers gegen Mobbing aktiv vorzugehen. Dafür muss der Arbeitgeber alle geeigneten Maßnahmen gegen Mobbing treffen. Dazu gehört z.B. die Gleichbehandlung von Mitarbeitern und die Schaffung eines angenehmen Betriebsklimas.

In Mobbingfällen empfiehlt es sich daher zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. Nimmt er die Belange des Arbeitnehmers dann nicht ernst oder ist er selbst am Mobbing beteiligt, sollte über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eine Versetzung oder die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches nachgedacht werden.

Für den Schadensersatzanspruch hergibt sich allerdings eine hohe Hürde aus der bundesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung:

Vor Gericht muss der Arbeitnehmer geltend machen, welche Handlungen wann stattgefunden haben, dass diese sich als Mobbing qualifizieren lassen, diese zu einer psychischen oder physischen Gesundheitsbeeinträchtigung geführt haben und der Arbeitgeber dies zu verschulden hat.

Dies ist regelmäßig schwierig nachzuweisen. Daher sollten Sie sich stets Notizen über Vorfälle, Handlungen und Gespräche im Zusammenhang mit den Mobbinghandlungen anfertigen.

Sie fühlen sich am Arbeitsplatz gemobbt? Dann sind wir die richtigen Ansprechpartner. Gerne helfen wir Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen.

[1] http://www.rp-online.de/leben/beruf/mobbing-am-arbeitsplatz-die-zahlen-bid-1.2384431 (Stand: 13.08.2017)

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Rechtsanwalt Erwin Blätterman und Fachanwältin für Arbeitsrecht Martina Kelp