Provision

Arbeiten Sie auf Provisionsbasis? Dann sollten Sie diesen Artikel sorgfältig lesen. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten, die sich aus einer Provisionsvereinbarung ergeben können.

Was versteht man überhaupt unter einer Provision?

Das Arbeitsrecht definiert die Provision als erfolgsbezogene Vergütungsform, die in der Regel für die Vermittlung oder den Abschluss von Verträgen mit dem Unternehmen gezahlt wird. Der Regelfall ist, dass ein Arbeitnehmer auf Provisionsbasis arbeitet. Z.B. ist dies der Fall, wenn ein Möbelverkäufer 10% des Verkaufspreises für den Verkauf von Möbelstücken erhält. Seltener hingegen ist die sog. Umsatzprovision, die sich durch eine Beteiligung am Gesamtumsatz des Unternehmens, Betriebes oder Teilbetriebes auszeichnet.

Wann und wie kann ich meinen Provisionsanspruch durchsetzen?

Um einen Provisionsanspruch geltend machen zu können ist zunächst einmal erforderlich, dass ein Arbeitsverhältnis mit Provisionszusage besteht. Wichtig ist, dass das provisionspflichtige Geschäft (also z.B. der Verkauf der Möbel) während des bestehenden Vertragsverhältnisses abgeschlossen wird. Es reicht daher regelmäßig nicht aus, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch ein entsprechendes provisionspflichtiges Geschäft vereinbart wird. Es kann aber nach § 87 Abs. 3 Nr. 1 HGB hingegen ausreichen, dass das Geschäft vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorbereitet oder eingeleitet wurde und das Geschäft eine angemessene Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustande kommt.

Beispiel: Arbeitgeber A und Verkäufer Z schließen zum 1.12.2017 einen Aufhebungsvertrag. Am 2.12.2017 ruft der Kunde, mit dem Z schon seit Monaten über ein Verkaufsangebot verhandelt hat, an und nimmt freudig das Angebot an.

Z kann in diesem Fall auch Provision verlangen. Unter Umständen kommt aber eine Provisionsteilung in Betracht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn ein Nachfolger des Arbeitnehmers auch an dem Vertragsabschluss beteiligt ist. Im obigen Beispiel könnte Z wohl mangels beteiligten Nachfolger die ganze Provision verlangen.

Wie hoch ist meine Provision?

Die Höhe der Provision hängt immer davon ab, auf welcher Rechtsgrundlage die Provision gezahlt wird. Es ist in diesem Fall jede arbeitsrechtliche Gestaltung denkbar. Provisionsregelungen können aufgrund des Arbeitsvertrages, durch Gesamtzusage, betriebliche Übung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag bestehen. In vielen dieser Regelungen wird sich eine Vergütungsabsprache finden. In den Fällen, in denen aber keine Höhe der Provision vereinbart wurde, gilt nach § 87b Abs. 1 HGB die übliche Provision als vereinbart.

Wichtig ist zudem, dass in manchen Fällen auch die Provision geschätzt werden muss. Daher empfehlen wir stets, dass Sie sich Notizen über Ihre Gespräche, Angebote und Ihre Abschlüsse anfertigen. Diese Notizen helfen in einer ggf. bestehenden späteren Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber die Höhe der Provision zu Ihren Gunsten zu bestimmen.

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Rechtsanwalt Erwin Blätterman und Fachanwältin für Arbeitsrecht Martina Kelp