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  • Der Aufhebungsvertrag – das sollten Sie wissen!

    Ein Arbeitsverhältnis muss nicht zwangsläufig durch eine Kündigung enden. Vielmehr ist es auch nicht unüblich, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigen, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Ein Aufhebungsvertrag ist daher das Gegenstück zum Arbeitsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer…

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  • Neues zur Befristung

    Befristungen sind heute im Arbeitsverhältnis gang und gäbe. Bekanntlich sind zu unterscheiden Befristungen aufgrund eines Sachgrundes und sachgrundlose Befristungen. Hier soll es um eine Frage zur sachgrundlosen Befristung gehen. Das Bundesarbeitsgericht (vom 23. Januar 2019 – 7 AZR 733/16) hat sich in einer brandneuen Entscheidung nach einer Rüge des Bundesverfassungsgerichts…

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  • Neues über das Arbeitszeugnis

    Sobald ein Arbeitsverhältnis endet, erhält der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Dabei unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten von Zeugnissen. Das sog. Endzeugnis wird wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt. Das Zwischenzeugnis wird während des ungekündigten Arbeitsverhältnisses, häufig aufgrund eines besonderen Anlasses, erteilt. Dann gibt es noch das sog.…

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  • Habe ich das Recht in meine Personalakte zu schauen?

    Jeder Arbeitgeber führt über jeden Mitarbeiter eine Personalakte. Denn Personalplanung und -verwaltung setzen in der Regel eine systematische Führung von Unterlagen, Notizen und Nachweisen voraus. Die Personalakte ist aber keinesfalls nur ein Sammelsurium von dem, was der Arbeitgeber als Personalakte bezeichnet. Es kommt daher nicht darauf an, wo die Personalakte…

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  • Unterschiedliche Regelungen im Arbeits- und Tarifvertrag

    Stellen Sie sich mal Folgendes vor: Im Arbeitsvertrag räumt Ihnen der Arbeitgeber 60 Tage Urlaub ein, eine in der Regel sehr großzügige Regelung. Im geltenden Tarifvertrag in der aktuellen Fassung ist der Urlaubsanspruch hingegen auf 40 Tage begrenzt. Welche Regelung gilt in einem solchen Fall? Nach dem sog. Günstigkeitsprinzip gilt…

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  • Das Recht auf Arbeit gemäß Arbeitsvertrag am Arbeitsplatz

    Als Arbeitnehmer ist man zur Arbeit verpflichtet. Das folgt aus § 611 Abs. 1 BGB. Nach § 613 S.1 BGB gilt zudem, dass vertraglich geschuldete Arbeitsleistung (im Zweifel) persönlich zu erbringen ist. Sie können also nicht ohne Weiteres einen Dritten einschalten und diesem Ihre Arbeitspflicht übertragen. Im Umkehrschluss folgt daraus…

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