Mit Neujahrskater zur Arbeit

Die Silvestertage sind vorbei. Doch manch einer muss am Neujahrstag früh raus und im Betrieb auf der Matte stehen. Möglicherweise hat der ein oder andere dabei noch einen Kater vom vorigen Abend. Daher muss man sich die Fragen stellen, ob es rechtliche Konsequenzen hat, wenn man betrunken auf der Arbeit erscheint.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern erwarten darf, dass diese nüchtern auf der Arbeit erscheinen. Dies ist insbesondere auch dann wichtig, wenn Ihre Tätigkeit ein souveränes und redliches Auftreten erfordert (z.B. bei Kundenkontakt oder als Fahrer im Personennahverkehr). In diesen Fällen muss der Arbeitgeber sich explizit darauf verlassen können, dass Sie Ihrer Arbeit nachkommen können. Auch wenn der ein oder andere Arbeitgeber an Neujahr mal ein Auge zudrückt, kann der alkoholisierte Arbeitsantritt rechtliche Konsequenzen haben.

Arbeitsrechtlich droht in einem solchen Fall in jedem Fall eine Abmahnung oder sogar eine verhaltensbedingte Kündigung.

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Rechtsanwalt Erwin Blätterman und Fachanwältin für Arbeitsrecht Martina Kelp